Home
Sitemap
Seiteninhalt
Ansicht anpassen
Vergiss mein nicht
  • Initiative
  • Mein Testament
  • Organisationen
  • Presse
  • Menschen
  • Testamentsrechner
  • Termine
    • Initiative
      • Wer wir sind
      • Partnerschaft
      • Ein Dankeschön
      • In Erinnerung
      • Kontakt
    • Mein Testament
      • Gemeinnütziges Vererben
        • Warum ein Testament für den guten Zweck?
        • Gemeinnützig vermachen oder vererben?
        • Die richtige Organisation finden
        • Andere Wege, Gutes zu tun
      • Rechtsberatung
      • Rechtliche Informationen
        • Gesetzliche Erbfolge
        • Pflichtsteilsrecht
      • Das Testament
        • Warum ein Testament
        • Testamentsformen
        • Testamentsvorlage
        • Widerruf des Testaments
        • Zentrales Testamentsregister
        • Kosten eines Testaments
        • Vermächtnisnehmer
      • Mehr Erbrechtsinfos
        • EU-Erbrechtsverordnung
        • Das Pflegevermächtnis
        • Das Verlassenschaftsverfahren
      • Weitere Vorsorgemaßnahmen
        • Patientenverfügung
        • Vorsorgevollmacht
        • Bestattungsvorsorge
      • Broschüre mit Erbrechtsratgeber
      • Testamentsrechner
      • Notarsvideos
    • Organisationen
    • Presse
      • Bildmaterial
      • Pressemitteilungen
      • Kontakt
    • Menschen
      • Testamentsspender*innen
    • Testamentsrechner
    • Termine
Gemeinnütziges Vererben
Warum ein Testament für den guten Zweck?
Gemeinnützig vermachen oder vererben?
Die richtige Organisation finden
Andere Wege, Gutes zu tun
Rechtsberatung
Rechtliche Informationen
Das Testament
Mehr Erbrechtsinfos
Weitere Vorsorgemaßnahmen
Broschüre mit Erbrechtsratgeber
Testamentsrechner
Notarsvideos

Die richtige Organisation finden

Wer im Todesfall erbt, das regelt in Österreich das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner oder den Staat.

Nur ein Testament oder Erbvertrag setzt diese Regelung außer Kraft und ermöglicht individuelle Gestaltungsfreiheit. Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss dies mit einem Testament regeln oder einen Erbvertrag aufsetzen lassen.

Alle Mitglieder der Initiative Vergissmeinnicht sind vom Verband der spendenwerbenden Organisationen auf Transparenz, Sparsamkeit, Verwendung der Spendenmittel und viele andere Kriterien geprüft, die meisten Organisationen tragen entweder das Spendengütesiegel oder unterliegen vor Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen einer strengen Prüfung. Viele gemeinnützige Organisationen kümmern sich auch nach Absprache um die Wohnungsauflösung, die Bestattung oder die Grabpflege, sofern keine nahen Angehörigen vorhanden sind. Überlegen Sie sich beim Verfassen Ihres Testaments, welche Anliegen von Organisationen Ihnen wichtig sind und welche Organisationen Sie über das eigenen Leben hinaus unterstützen wollen. Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind ohne Befristung gültig und werden nicht dem Erbe hinzugerechnet.

 


 

HomeKontaktDatenschutzhinweisImpressumMitglied werdenMitgliedsbereich

Anmelden