Nur ein gültiges Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglicht individuelle Gestaltungsfreiheit. Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss dies im Testament regeln. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: ich kann eine Organisation als Erbin einsetzen oder ein Vermächtnis aussetzen: Ein Vermächtnis ist die Verfügung von Todes wegen über eine bestimmte Sache, z.B. ein Sparbuch, die Eigentumswohnung, die Goldmünzensammlung oder die Wertpapiere. Ist kein Testament vorhanden und gibt es auch keine gesetzlichen Erben und keinen Lebensgefährten, erbt der Staat.