Mit der Errichtung eines Testaments bestimmen Sie darüber, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteile legen Sie selber fest, wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird.
Sie können damit Sorge dafür tragen, dass auch wirklich Ihre Wünsche erfüllt werden und beugen zugleich unnötige Missverständnisse oder gar Erbstreitigkeiten vor. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die möglicherweise nicht vollständig Ihrem Willen entspricht. In den nachfolgenden Erläuterungen sind die mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 schon berücksichtigt.