Testament für den guten Zweck

Prinzipiell gilt in Österreich die gesetzliche Erbfolge.

Wenn Sie ein Testament aufsetzen, haben die gesetzlichen Erben (nämlich Ihre direkten Nachkommen – Kinder und Enkelkinder- sowie der Ehepartner/die Ehepartnerin) jedenfalls Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

 

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation bedenken und ein Testament für den guten Zweck aufsetzen,
  • entscheiden Sie sich selbst für ein Anliegen, das Ihnen schon immer wichtig war,
  • tun Sie Gutes und wirken über Ihr Leben hinaus,
  • können Sie Ihr Vermächtnis auch einem speziellen Projekt einer Organisation widmen, das Ihnen besonders am Herzen liegt,
  • kümmern sich viele Organisationen nach Ihren Wünschen und nach Absprache um Ihren Nachlass, Ihre Bestattung, die Wohnungsräumung, die Grabpflege und vieles mehr,
  • hält Sie die bedachte Organisation als Testamentsspenderin bzw. -spender in bleibender Erinnerung.

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Anna M.

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