Wenn Sie ein Testament aufsetzen, haben die gesetzlichen Erben (nämlich Ihre direkten Nachkommen – Kinder und Enkelkinder- sowie der Ehepartner/die Ehepartnerin) jedenfalls Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
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Mag. Markus Aichelburg: Projektleitung
Fundraising Verband Austria
Herbeckstraße 27/ Stiege 2 / Tür 3
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T: +43 (0)1 276 52 98 – 16
E: info@vergissmeinnicht.at
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