Grundsätzlich kann ein Testament zu Hause verwahrt werden, man sollte jedoch langfristig das Risiko bedenken, dass es in Vergessenheit gerät, verloren geht oder unauffindbar wird. Mit einer Hinterlegung des Testaments beim Notar oder Rechtsanwalt kann man sicher sein, dass das Testament nicht verloren geht.
Ein beim Notar hinterlegtes Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert und in einem feuerfesten Safe verwahrt. Dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille auch im Todesfall bekannt wird. Auch handschriftliche Testamente können – meist nach Prüfung durch den Notar – hinterlegt werden.
Handschriftliche Testamente haben Gültigkeit, wenn sie eigenhändig, d.h. handschriftlich verfasst und mit vollen Namen unterzeichnet sind. Die Angabe von Zeit und Ort ist unbedingt anzuraten.
Aber Vorsicht: Oft machen Laien Fehler, die schwerwiegende Folgen haben können (z.B. durch das Vergessen der Unterschrift wodurch das Testament ungültig wird.)
Sicherer ist es, ein Testament beim Notar zu machen. Lassen Sie sich fachkundig beraten und hinterlegen Sie Ihr Testament.
Erbe
Vermächtnis (früher Legat)
Selbstverständlich, Sie können ein Vermächtnis/Legat in der gewünschten Höhe zugunsten einer Organisation verfügen. Für Ihr restliches Vermögen gilt dann weiterhin die gesetzliche Erbfolge.
Genauso können Sie eine Organisation mit einer bestimmten Quote, z.B. der Hälfte des Erbes bedenken oder als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann (z. B. weil er schon verstorben ist) oder nicht erben will und daher die Erbschaft ausschlägt.
Ja, das ist möglich. Die Organisationen sorgen dafür, dass die vererbten Gegenstände von Sachverständigen begutachtet und zum bestmöglichen Preis verkauft werden. Danach fließt der Gesamterlös in die Arbeit der Organisation.
Gern unterstützen Sie die Organisationen in Ihren grundlegenden Überlegungen. Sie können und dürfen jedoch keine rechtlichen Auskünfte erteilen.
Für detaillierte Rechtsauskünfte empfehlen wir, einen Notar oder Rechtsanwalt beizuziehen. Sehr gerne können Sie die Organisationen bei der Kontaktaufnahme mit einem Notar unterstützen.
Ja, denn die Lebensumstände können sich jederzeit ändern oder widerrufen. Den letzten Willen kann man jederzeit erneuern. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber, dafür ein neues Testament zu schreiben bzw. die Änderungen im Testament mit Unterschrift und Datum anzuführen. Es gilt das Testament mit dem neuesten Datum.
Nein, Ihr Testament ist und bleibt Ihre Privatsache. Aber natürlich freuen sich die Organisationen, Ihnen persönlich danken zu können. Auch wenn Sie Ihr Erbe oder Vermächtnis einem bestimmten Projekt widmen wollen, wäre es sehr ratsam, Ihr Anliegen vorab mit der Organisation zu besprechen.
Für ein eigenhändiges, also komplett handschriftliches Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Wir empfehlen aber ein Testament mit juristischer Beratung. Ein einfaches Testament beim Notar kostet inklusive Beratung, Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notare zwischen 250 und 500 Euro.
Beim Notar gibt es immer eine kostenlose Erstberatung, in der Sie das genaue Honorar erfragen können. Den Gutschein für die kostenlose Erstberatung finden Sie ebenfalls auf unsere Seite.
Es gibt dafür zwei Möglichkeiten. Sie beauftragen in Ihrem Testament jemanden, der die Bezahlung der Grabpflege durch das Friedhofservice übernimmt. Oder Sie beauftragen eine Gärtnerei, die die Grabpflege selbständig übernimmt. Viele Organisationen übernehmen diese Aufgabe nach Absprache gerne mit Dienstleistern und kümmern sich vertrauensvoll um die Pflege Ihres Grabes.
Von einer Regelung Ihres Begräbnisses im Testament ist abzuraten, da das Verlassenschaftsverfahren oft erst Wochen oder Monate nach Ableben des Erblassers beginnt.
Im August 2008 wurde in Österreich die Erbschaftssteuer und gleichzeitig die Schenkungssteuer abgeschafft. Schenkungen an gemeinnützige Vereine unterliegen auch keinen Fristen und sind sofort wirksam. Außerdem sind gemeinnützige Vereine von der Grunderwerbssteuer, die ansonsten beim Vererben und Verschenken von Immobilien anfallen würde, befreit. Bei Schenkungen können Sie sogar noch miterleben, was Ihre Schenkung für die Arbeit der Organisation bewirkt.
Bitte unbedingt die genaue Bezeichnung angeben, damit es zu keinen Verwechslungen kommen kann. Mit der Angabe der Zentralen Vereinsregisternummer der Organisation, die Sie im Zentralen Vereinsregister finden, kann nichts schiefgehen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist traurig und schmerzhaft. Trauergäste drücken mit Kranz- und Blumenspenden Ihre Verbundenheit mit dem Verstorbenen aus. Immer mehr Angehörige verzichten jedoch auf Kränze und Blumen und bitten stattdessen um eine Spende für eine gemeinnützige Organisation, um das weiter leben zu lassen, wofür sich der Verstorbene zu Lebzeiten eingesetzt hat.
Blumen verwelken – aber Ihre Kranz- und Blumenspende lebt in der Organisation weiter.
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Ihr Ansprechpartner:
Mag. Markus Aichelburg: Projektleitung
Fundraising Verband Austria
Herbeckstraße 27/ Stiege 2 / Tür 3
A – 1180 Wien
T: +43 (0)1 276 52 98 – 16
E: info@vergissmeinnicht.at
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