Vorsorgevollmacht

 

Sollten Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein, können Sie mit dieser besonderen Vollmacht vorsorgen:

  • Sie bestimmen jene Person, die für Sie – in allgemeinen Angelegenheiten oder auch nur bei bestimmten Geschäften – entscheiden darf und Sie vertritt.

 

  • Die Vorsorgevollmacht gilt auf unbestimmte Zeit und wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
  • Wirksam wird sie aber erst im Eintritt des Vorsorgefalls, also wenn Sie Ihre Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Ihre Äußerungsfähigkeit verlieren sollten.

 

 

Was Sie bei einer Vorsorgevollmacht beachten sollten, erfahren Sie hier …

 

Titel

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Leider konnten die Daten nicht geladen werden.

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Anna M.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Leider konnten die Daten nicht geladen werden.

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.