Sollten Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein, können Sie mit dieser besonderen Vollmacht vorsorgen:
Sie bestimmen jene Person, die für Sie – in allgemeinen Angelegenheiten oder auch nur bei bestimmten Geschäften – entscheiden darf und Sie vertritt.
Die Vorsorgevollmacht gilt auf unbestimmte Zeit und wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
Wirksam wird sie aber erst im Eintritt des Vorsorgefalls, also wenn Sie Ihre Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Ihre Äußerungsfähigkeit verlieren sollten.